Düsseldorf/Arnsberg/Meschede. Regierungspräsident Diegel ist bekannt für „scharfe Sprüche“, die häufig zu Irritationen führen. Dazu zählen auch Äußerungen zur Finanzierung der Regionalen 2013. Danach sah es so aus, als ob überschuldete Kommunen mit einem Nothaushalt gar keine Chance auf die Förderung von Regionale 2013-Projekten hätten.
Dies hat die südwestfälischen SPD-Landtagsabgeordneten, unter ihnen auch Gerd Stüttgen und Dr. Karsten Rudolph, aufgeschreckt. „Gerade Kommunen die es nötig haben, würden so von der Förderung ausgeschlossen. Auch machte uns Sorge, dass die Finanzierung der Regionalen insgesamt durch die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise gefährdet sein könnte”, so Stüttgen. „Zwar waren inzwischen von Seiten des Ministers Lienenkämper, gewisse beruhigende Signale zu hören, aber wir wollten Klarheit haben”, betont sein Kollege Dr. Rudolph.
Daher haben alle südwestfälischen SPD-Landtagsabgeordneten gemeinsam eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt und diese zur Beantwortung verschiedener Fragestellungen in Bezug auf die Finanzierung und Beteiligung von Kommunen an der Regionalen 2013 aufgefordert.
„Minister Lienenkämper hat uns nur teilweise beruhigt, als er betonte, dass Regionale 2013-Projekte vorrangig gefördert würden und dass zumindest für den Haushalt 2010 keine Kürzungen vorgesehen seien. Wir müssen aber gehörig aufpassen, dass nicht in den Folgejahren hier still und heimlich Mittel zu Lasten der Region gespart werden”, so Gerd Stüttgen.
„Entgegen der markigen Äußerungen von Regierungspräsident Diegel hat sein Haus Empfehlungen für betroffene Kommunen ausgegeben, um auch in finanziell angeschlagenen Gemeinden Projekte realisieren zu können“, stellt Dr. Karsten Rudolph fest. Danach ist es möglich eine Erhöhung des Landesanteils zu beantragen. Gleichzeitig oder stattdessen ist es auch möglich den Eigenanteil durch zweckgebundene Spenden von dritter Seite ganz oder teilweise zu ersetzen. Im Haushaltsgesetz 2010 ist vorgesehen, dass 90% der Gesamtkosten eines Projekts als Fördersumme des Landes NRW von sog. Nothaushaltskommunen beantragt werden können.
„Allerdings müssen wir auch hier weiter ganz genau hinsehen, da es im letzten Satz der Antwort heißt, „in Bezug auf weitergehende Überlegungen ist die gemeindehaushaltsrechtliche Prüfung noch nicht abgeschlossen“, warnt Stüttgen abschließend.
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