Die für 2011 geplante Zusammenlegung zweier unterschiedlich konfessionsgebundener Grundschulen in Meschede und die Folgen für das Personal der evangelischen Martin-Luther-Schule war Anlass für eine Kleine Anfrage des heimischen SPD-Landtagsabgeordneten Dr. Karsten Rudolph an die Landesregierung.
Der Rat der Stadt Meschede hatte die Fusion der evangelischen Martin-Luther-Grundschule als derzeitig einzige evangelische Grundschule in Meschede mit der katholischen Emhildisgrundschule im Oktober 2006 beschlossen. Faktisch bedeutet dies die Auflösung der einzigen evangelischen Schule im Stadtgebiet zugunsten der katholischen Emhildisgrundschule, die bestehen bleibt. Ab 2011 gibt es dann nur katholische Grundschulen in Meschede. Sorgen macht sich Karsten Rudolph - neben der eingeschränkten Wahlfreiheit der Eltern - um das Personal, welches sich mit der Zugehörigkeit zur evangelischen Religion nicht auf Schulleitungspositionen katholischer Grundschulen in Meschede bewerben kann. Dr. Karsten Rudolph macht ein nicht hinnehmbares Einstellungshemmnis für andersgläubige Bewerber und Bewerberinnen aus und ist sich sicher: “Das verstößt meiner Überzeugung nach gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes!”
Mit der Kleinen Anfragen will der innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion von der Landesregierung erfahren, ob Fälle bekannt sind, in denen konfessionsgebundene Schulen Bewerber und Bewerberinnen auf die Position Schulleitung oder stellvertretende Schulleitung abgewiesen haben nur wegen der Zugehörigkeit zu einer anderen Konfession. Des weiteren möchte Karsten Rudolph wissen, welchen Einfluss die Landesregierung geltend machen kann, um konfessionell motivierte Einschränkungen hinsichtlich der Einstellungspraxis konfessionsgebundener Schulen aufzuheben, sodass die Grundrechte der Bewerber und Bewerberinnen gewahrt bleiben.
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