Dr. Karsten Rudolph
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Wahlkreis (05. Dezember 2006)

Dr. Karsten Rudolph mahnt gleiche Chancen für ALG II- Empfänger an

Der Hochsauerlandkreis nutzt nicht das komplette arbeitsmarktpolitische Instrumentarium des Sozialgesetzbuches (SGB). Damit verstößt der HSK gegen geltendes Recht. Bestätigt fand dies der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Karsten Rudolph jetzt durch ein Antwortschreiben des Bundesarbeitsministeriums. Der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Karsten Rudolph hatte sich für eine Firma aus dem Sauerland bei Landrat Dr. Karl Schneider eingesetzt. Dieses Schreiben ging dem Bundesarbeitsministerium zur Kenntnis ebenfalls zu. Auf dieses Schreiben sowie auf das Antwortschreiben des Landrates Dr. Karl Schneider an Karsten Rudolph antwortete nun das Arbeitsministerium.

In der Antwort an Karsten Rudolph kritisiert das Bundesarbeitsministerium insbesondere die Nichtanwendung des so genannten pflichtgemäßen Ermessens bei der Beantragung von Zuschüssen für Altersteilzeit. Konkret ging es um einen langzeitarbeitslosen ALG II Empfänger, der mittels dieser - auch dem HSK verfügbaren - Zuschüsse eine Chance zu einer versicherungspflichtigen Beschäftigung erhalten hätte. Aber der HSK lehnte ab, mit Hinweis auf die Gewährung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz im SGB II als Kann-Leistung, allerdings ohne Prüfung des Einzelfalls. Der HSK gewähre diese Leistung grundsätzlich nicht. „Eine grundsätzlich ablehnende Haltung zur Anwendung dieser Kann-Leistung ist rechtswidrig“, so Dr. Rudolph, da ist er sich mit dem Bundesarbeitsministerium einig.

Darauf will das Bundesarbeitsministerium nun reagieren und kündigt in seinem Schreiben an, das Land Nordrhein Westfalen aufzufordern, seine Rechtsaufsicht gegenüber dem zugelassenen kommunalen Träger Hochsauerlandkreis auszuüben.

Karsten Rudolph begrüßt diesen Schritt auch mit Blick auf die Verbesserung der Chancen für Langzeitarbeitslose und Unterstützung der Unternehmen.
Der SPD-Politiker kritisiert, dass sich der HSK mit der gezeigten Haltung seiner Verantwortung entzieht, Langzeitarbeitslosen alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu eröffnen, eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu bekommen. Rudolph hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die Agentur für Arbeit Empfängern von Arbeitslosengeld diese Leistung nach dem Altersteilzeitgesetz gewährt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Für Unternehmen macht der Landtagsabgeordnete eine benachteiligte Situation im Vergleich zu anderen Regionen aus. Rudolph hält es für problematisch, wenn der HSK grundsätzlich auf die Möglichkeit verzichtet, sich mit Lohnkostenzuschüssen an den finanziellen Belastungen zu beteiligen, die Arbeitgeber bei der Umsetzung des Altersteilzeitgesetzes haben, insbesondere dann, wenn sie Ersatzarbeitskräfte einstellen. Es entgehe den Arbeitgebern im Hochsauerlandkreis eine Möglichkeit, die für den Strukturwandel notwendige Personalentwicklung, wie in anderen Regionen üblich zum Teil staatlich bezuschusst zu bekommen.


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